Allgemeine Geschäftsvereinbarungen
AGB
Honorar:
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Die Kursgebühren berechnen sich entweder pro Teilnehmer, pro Kurs für offene
Standardschulungen oder anhand einer Tagespauschale für Installationsschulungen und
spezifische Einzelschulungen.
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Die Aufwände zur Konzeption der Individualkurse (spezifische Einzelkurse) werden ebenfalls nach
einem Tagessatz berechnet.
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Bei Kursen auf Basis von Tagespauschalpreisen, die mit einer maximalen Teilnehmerzahl belegt
werden können, wird keine
Rückerstattung geleistet, sollten weniger als diese an dem Training
teilnehmen.
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Gebühren:
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In den Seminargebühren sind die ausführlichen Arbeitsunterlagen enthalten.
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Ausgehend von dem RSM-Standort Finnentrop fallen innerhalb eines Radius von
50km keine weiteren Gebühren
(z.B. Hotel, Spesen, km, Reisezeit) an.
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Darüber hinaus erheben wir eine Kilometerpauschale von € 0,36
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An- und Abreisezeiten werden nach vereinbarten Stundensätzen abgegolten.
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Übernachtungen für den RSM-Trainer in berufsüblichen Hotels werden vom RSM-Partner
gebucht und getragen.
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Weitere Reisekosten werden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Verpflegungsaufwendungssätzen erhoben.
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Anmeldung:
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Nach Abstimmung der Modalitäten zwischen RSM-Partner und
RSM-Personalentwicklung wird der Zeitraum zur Durchführung der jeweiligen
Seminare verbindlich festgelegt. |
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Nach Eingang Ihrer verbindlichen Seminar- (Coaching-) Buchung bei RSM erhalten Sie
kurzfristig die Bestätigung in
Verbindung mit unseren Honorarvereinbarungen. |
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Erfolgt eine Verschiebung oder ein Rücktritt von gebuchten Terminen, so werden die
Verwaltungskosten in Höhe von
€ 40, - / Teilnehmer pro Tag berechnet. Bei Verschiebung und Rücktritt ab dem 30. Werktag vor
Seminarbeginn werden 65%
der Seminargebühren, ab dem 20. Werktag vor Seminarbeginn wird die gesamte Seminargebühr
fällig. |
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Die Seminargebühr muss bis spätestens 20 Arbeitstage vor Trainingsbeginn auf das
RSM-Konto
entrichtet sein.
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Durchführung: |
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Bei
kurzfristigem Seminarausfall durch höhere Gewalt, Krankheit oder
Unfall des Referenten sowie sonstige durch RSM nicht zu
vertretende Umstände wird unter Ausschluss jeglicher
Schadensersatzforderungen ein anderer qualifizierter Trainer oder
ein neuer Seminartermin benannt. Wir werden Sie in diesem Fall
umgehend telefonisch oder schriftlich informieren.
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Trainingszeiten
finden in der Regel statt von 9.00 bis 17.30 Uhr und enden am
letzten Seminartag um 16.00 Uhr.
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Zur
Sicherung des guten Wirkungsgrades ist die Teilnehmerzahl am
Training begrenzt.
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Alle vereinbarten
Honorare und Seminargebühren gelten zzgl. der gesetzlichen MwSt.
von z.Z. 19%.
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RSM stellt die gesamten
Lehr- und Arbeitsunterlagen. Der Inhalt der Unterlagen ist geistiger
Eigentum der RSM.
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Luzia
Richter - Personalentwicklung. Die Vervielfältigung oder Benutzung
als Trainingsunterlagen außerhalb des Arbeitsbereiches der RSM und
der Teilnehmer ist nur mit Genehmigung von RSM gestattet.
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Jeder Trainingsteilnehmer muss das Training durch aktive Mitarbeit fördern, andernfalls liegt ein
wichtiger Grund vor, der
seinen Ausschluss rechtfertigt.
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Allen Angaben zu Terminen, Trainern, Hotels und deren Preisen sind Änderungen vorbehalten.
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RSM - L. Richter - Personalentwicklung ist rechtlich selbstständig. Gerichtsstand ist Bonn.
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